Regulierung

Finanzintermediär SRO

Ausschliesslich wer die Gesetze und Verordnungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA befolgt, darf in der Schweiz als Finanzdienstleister tätig sein. Unser Unternehmen, die Paycific International AG, ist Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation für Finanzintermediäre (SRO PolyReg, Zürich) und wird durch diese reguliert. Wir unterstehen somit einem festgelegtem Reglement, zusätzlich erfolgt in jährlicher Periodizität eine Kontrolle durch externe Revisoren.

Als unterstellter Finanzintermediär sind wir von der Kontrollstelle GwG u.a. dazu legitimiert, elektronischen Zahlungsverkehr und artverwandte Dienstleistungen zu erbringen.

Unsere Mitgliedschaftsbestätigung als PDF downloaden: Hier klicken
Die Echtheit unserer Mitgliedschaft online bei der SRO PolyReg überprüfen: Hier klicken
Eine Liste mit allen anerkannten Selbstregulierungsorganisationen finden Sie auf der Homepage der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA: Hier klicken



PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
PolyReg

Als Finanzintermediär tätige Personen oder Firmen mit Sitz in der Schweiz haben sich einer Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen oder müssen über eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA verfügen.

PolyReg ist eine vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Artikel 24 des Geldwäschereigesetzes. Der Verein nimmt gegenüber den Mitgliedern nach Massgabe seines Reglements die gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten wahr und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.

PolyReg ist als Verein konstituiert und im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen. Als verbandsunabhängige SRO beaufsichtigt PolyReg Finanzintermediäre aller Branchen.




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