Paycific

AGB-Verkäufer

Agenda

    01. Vertragspartner, Rechtliche Grundlagen, Vertragsgegenstand, AGB für Händler
    02. Leistungsbeschreibung
    03. Nutzung des Dienstes - Rechtliches
    04. Zahlungsabwicklung, Kreditkarten, Gebühren
    05. Haftung
    06. Datenschutz
    07. Vertragsdauer
    08. Geltendes Recht und Rechtsstreitigkeiten
    09. Sonstiges
    10. Salvatorische Klausel

1. Vertragspartner, Rechtliche Grundlage, Vertragsgegenstand, AGB für Händler

  1. Vertragspartner ist eine natürliche oder juristische Person (im folgenden `VP`) und die Paycific International AG (im folgenden `Paycific`), ein im Handelsregister des Kantons Schwyz, Schweiz, unter der UID Nr. CHE-115.882.723 registriertes Unternehmen, mit dem offiziell eingetragenen Firmensitz an der Firststrasse 29, in CH-8835 Feusisberg, Schweiz, dass in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und unter Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, gemäss Art 2 Abs. 3 GwG (Finanzintermediäre im Sinne des GwG), ein Bezahl-, Recourse-Factoring- und Kommunikationssystem, sowie artverwandte Dienstleistungen im digitalen Datennetz "World Wide Web" anbietet, über das Internetangebote verschiedenster Art und Weise und in unter Inanspruchnahme von unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten, mit sogenannten Endkunden abgerechnet werden können. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA 2011/1, Finanzintermediation nach GwG, mit Inkraftsetzung vom 1. Januar 2011 - Handelsfinanzierungen (Factoring) nach Art. 3 Bst. i GwV.
  2. Das Online-Bezahlsystem Paycific wird von der Paycific International AG, Firststrasse 29, CH-8835 Feusisberg, Schweiz betrieben und vermarktet. Die Paycific International AG stellt Händlern / Verkäufern und deren Endkunden einen umfangreichen Bezahl- und Recourse-Factoring-Dienst für die Vereinfachung von elektronischen Zahlungstransaktionen im Internet zur Verfügung. Der VP kann eigenverantwortlich seinen Kunden, aus einer bestehenden und sich kontinuierlich erweiternden Auswahl von nationalen und internationalen Zahlverfahren, welche im Namen, Verantwortung und auf Rechnung von Paycific zur Verfügung gestellt werden, die Möglichkeit geben, Waren, digitale Contents und / oder Dienstleistungen bzw. Services in seinen Online-Angeboten über das Internet bezahlen zu können. Der VP tritt hierfür mittels eines globalen Sicherungszessionsvertrages (Fiduziarische Zession) seine Forderungen gegenüber den Kunden seiner Online-Angebote, unwiderruflich und vollumfänglich zum Inkasso an die Paycific International AG (Factor) ab, wobei der Factor sich bei einem Inkassomisserfolg ausdrücklich die Rückzession an den Zedenten vorbehält bzw. die Übernahme des Delkredererisiko ausdrücklich ablehnt (Recourse-Factoring). Paycific wird in der Folge die von dem Kunden ursprünglich dem VP geschuldeten Umsätze im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einkassieren bzw. abrechnen, wobei der VP von dem Factor im Recourse-Factoring Verfahren bis auf einen Sicherheitsrückbehalt, grösstenteils, wie vertraglich gemäss Gebührenliste bzw. AGB für Händler vereinbart, bevorschusst wird. Weiterführende Inkasso Dienstleistungen werden direkt von Paycific, oder aber einem von Paycific beauftragten Unternehmen erbracht. Der VP trägt auch weiterhin verschuldensunabhängig und uneingeschränkt das Risiko und die Verantwortung aus allen Rückbuchungs, Chargeback- und Missbrauchstatbeständen bzw. Transaktionen, die im Zusammenhang mit der von Paycific durchgeführten Abrechnung, der auf dem Online-Angebot des VP generierten Umsätze auftreten (Recourse-Factoring). Paycific ist dazu berechtigt, die aus den vorgenannten Transaktionen und Tatbeständen resultierenden Forderungen und auch eventualen Kosten, Gebühren und zu entrichtenden Strafgelder an den VP jederzeit zurückzugeben bzw. weiter zu belasten und zu verrechnen und bereits ausgezahlte Bevorschussungen, (Rückzession an den Zedenten bei Inkassomisserfolg) wieder zurück zu fordern bzw. mit etwaigen Guthaben aus Sicherheitsrückbehalten und anderen Guthaben des VP zu verrechnen.
  3. Die Parteien betreiben ihre Webseiten absolut unabhängig voneinander und sind für diese in der Folge auch in Bezug auf technischer Verfügbarkeit, Inhalt, Angebot und Design eigenverantwortlich. Keine der Parteien ist dazu berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und / oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.
  4. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der VP gegenüber Paycific keinen Rechtsanspruch auf die sofortige Ausführung von durch ihn erteilten Aufträgen bzw. Dienstleistungen und Services hat, gleich welcher Art und Weise diese sind. Auch besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Aufnahme in das Paycific Online Bezahlsystem.
  5. Sofern Bevorschussungen aus dem Recourse-Factoring von Forderungen an den VP zu leisten sind, erfolgt die erste Auszahlung frühestens nach Vorlage des von den Vertragsparteien rechtsgültig unterschriebenen Original Vertrages, in Schriftform bei Paycific. Des Weiteren müssen vom VP auch sämtliche (Compliance und Due-Diligence) Dokumente, welche u.a. zur Identifizierung des VP und der Feststellung des wirtschaftlichen Berechtigten an den Umsätzen und Vermögenswerten ebenfalls und im Original vorliegen. Hiervon unabhängig gelten nach erfolgreicher Anmeldung bzw. der Eröffnung eines Paycific Händler-Kontos und der erforderlichen Verifizierung desselben, die AGB bzw. jeweils aktuellen Gebührenlisten für Händler / Verkäufer und Endkunden in vollem Umfang als verbindlich anerkannt.
  6. Zwingende Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit der Paycific International AG ist, dass der VP den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachstehend - AGB für Händler - vollumfänglich zustimmt, die damit einen integrierten Bestandteil, eines rechtsverbindlichen Vertrages der beiden Parteien bilden. Paycific behält sich ausdrücklich das Recht vor, die AGB für Händler, jederzeit zu ändern und / oder abzuändern bzw. zu ergänzen. Der VP kann die jeweils aktuell gültige Fassung auf der Webseite von Paycific einsehen. Der Anspruch auf eine schriftliche Mitteilung wird mit der Akzeptanz der AGB für Händler, vollumfänglich wegbedungen. Eine etwaige Änderung der AGB für Händler gilt vom VP als rechtlich bindend anerkannt bzw. vertraglich angenommen und vereinbart, wenn er eine Änderungsmitteilung erhalten hat. Eine digitale Mitteilung im Online-Kontobereich des VP von Paycific gilt als Änderungsmitteilung. Sollte der Vertragspartner mit einer oder mehreren Änderungen nicht vollumfänglich einverstanden sein, ist er dazu verpflichtet, das Vertragsverhältnis mit Paycific sofort und schriftlich zu kündigen und jegliche Nutzung, der von Paycific angebotenen Dienstleistungen und Services, mit dem Datum der Kündigung einzustellen.
  7. Die AGB für Händler, regeln das Vertragsverhältnis für das Online-Bezahlsystem Paycific im Allgemeinen und hinsichtlich der Nutzung, der nachstehend beschriebenen Leistungen und Services. Sofern weitere Angebote der Paycific International AG genutzt werden, gelten ergänzend, die für den jeweiligen Geschäftsbereich gültigen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des VP oder sonstiger Parteien, Partner oder Dritter, sind nicht Bestandteil dieser AGB für Händler und haben daher auch keine verbindliche Gültigkeit für Paycific. Dies gilt auch dann, wenn Paycific von diesen Bedingungen Kenntnis genommen hat. Paycific und der VP sind die einzigen Parteien, für die sich aus diesen AGB für Händler, ein einklagbarer Rechtsanspruch ergibt.
  8. Der VP sichert Paycific zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten, welche als Vertragsgrundlage der Parteien dienen, richtig bzw. vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Er verpflichtet sich des Weiteren, Paycific jeweils unverzüglich über sämtliche Änderungen zu unterrichten bzw. die Daten in dem Kontobereich, soweit für ihn möglich und in Eigenverantwortung immer auf den neuesten, aktuell gültigen Stand zu halten und auf entsprechende Anfrage von Paycific die aktuelle Richtigkeit erneut und nachweislich zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere den Namen bzw. Firmennamen des VP, die postalische Anschrift, Kontaktdaten, sowie auch die Kontoverbindung.
  9. Beide Parteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung, hinsichtlich der Bedingungen des zugrunde liegenden Vertrages. Dies umfasst u. a. sämtliche Informationen über die jeweilige Partei, die im Zusammenhang mit dieser vertraglichen Vereinbarung bekannt geworden sind. Ebenfalls unterliegen der Verschwiegenheitspflicht Konditionen und Rahmenbedingungen, sowie alle Informationen, die technischer, finanzieller, betrieblicher oder sonstiger Natur sind, solange sie das Vertragsverhältnis zwischen der Paycific und dem VP regeln. Die Registrierung und Speicherung abrechnungsrelevanter Kundendaten wie z.B. Kreditkartennummern und Bankverbindungen sind dem VP strengstens untersagt. Für den Fall, dass eine der Parteien oder einer ihrer Mitarbeiter oder eingeschalteten Berater die Geheimhaltungspflicht verletzt, ist sie zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Vertragsstrafe von EUR 10.000 für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird hiermit vereinbart.
  10. Eingetragene Markenzeichen der Paycific International AG dürfen nur in Verbindung mit Produkten der Paycific International AG verwendet werden. Die Verwendung ist ausschliesslich in den von Paycific angebotenen Formularen und Werbemitteln zulässig. Eine anderweitige Nutzung ist, sofern nicht eine gesonderte, schriftliche Erlaubnis vorliegt, ausdrücklich untersagt.
  11. Bei allen angegebenen Fristen und Zeitangaben wird bei der Berechnung die Mitteleuropäische Zeit (MEST/ MEWT) zugrunde gelegt.

2. Leistungsbeschreibung

  1. Der VP erhält während der Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, befristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der jeweils erforderlichen Software sowie den notwendigen Schnittstellen von Paycific. Der VP wird die ihm überlassenen Software- und Schnittstelleninformationen ausschliesslich für Zwecke nutzen, die Vertragsgegenstand zwischen Paycific und dem VP sind. Es ist dem VP ausdrücklich untersagt, Quelltexte von Software und Schnittstelleninformationen für eigene Zwecke zu kopieren, zu verändern und zu anderen, nicht vertraglich vereinbarten Zwecken einzusetzen. Des Weiteren ist es dem VP ausdrücklich untersagt, Quelltexte von Software und Schnittstelleninformationen Dritten zu überlassen, Nutzungsrechte einzuräumen oder Einsicht in diese Informationen zu gewähren. Der VP nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass eine solche, vorgenannte Weitergabe von Daten ebenfalls eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht gemäss § 1i darstellt und entsprechende Konsequenzen bzw. Strafgeldzahlungen zur Folge hat.
  2. Paycific bietet eine, nach den technischen Gegebenheiten höchstmögliche Verfügbarkeit aller Leistungen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Service aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht möglich ist. Neben anderen Ursächlichkeiten gehören hierzu insbesondere höhere Gewalt und das Verschulden Dritter. Paycific kann Zugänge und / oder Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Datenübertragung, der Software oder der gespeicherten Daten dies erfordern. Paycific ist u.a. in diesem Zusammenhang jederzeit berechtigt, Dritte mit der Durchführung und Erledigung von übernommenen Aufträgen und Zahlungsabwicklungen uneingeschränkt zu beauftragen.

3. Nutzung des Dienstes - Rechtliches

  1. Der VP ist uneingeschränkt dazu verpflichtet, bei der Gestaltung und der Zurverfügungstellung seines Online-Angebotes, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Hierzu gehören u.a. auch ein etwaiger Verhaltenskodex, Regulierungsbestimmungen und andere von behördlichen Institutionen vorgegebenen Richtlinien. Paycific ist ausschliesslich für die Abrechnung der Umsätze des Online-Angebotes des VP zuständig und verantwortlich, hat jedoch keinen Einfluss auf die vom VP angebotenen digitalen Inhalte und Angebote. Paycific ist weder Verfasser noch Herausgeber derselben und speichert diese auch nicht auf eigenen Servern ab. In Bezug auf materielle Güter, welche über die Webseite des VP erworben werden können gilt, dass Paycific nur eingeschränkt davon Kenntnis hat, was effektiv angeboten, verkauft, gekauft oder versandt wird. Paycific muss sich hierbei auf die Angaben des VP im Vertragsverhältnis verlassen, wird aber in regelmässiger Periodizität Kontrollen durchführen, welche jedoch keinen Haftungsanspruch von Endkunden gegenüber PayCifc begründen. Für sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit Kaufverträgen ist der VP alleine und uneingeschränkt verantwortlich und verzichtet ausdrücklich auf eine rechtliche Einbeziehung von PayCifc bei etwaigen Streitigkeiten und Gerichts- oder sonstigen rechtlichen Verfahren.
  2. Der VP ist vollumfänglich und alleine für die ordnungsgemässe Versteuerung aller Umsätze, Provisionen und Erträge aus dem Online-Angebot verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Mehrwertsteuer, sowie Einfuhr- und Ausfuhrzölle. Paycific ist lediglich für die Zahlungsabwicklung zwischen den Endkunden und dem VP zuständig und kann keinesfalls für etwaige rechtliche Probleme mit Steuer- und sonstigen Behörden zur Verantwortung gezogen werden.
  3. Sämtliche Dienste und Angebote auf der Webseite werden für die Nutzung der Endkunden durch den VP eigenverantwortlich bereitgestellt. Er darf über Paycific nur Angebote abrechnen lassen, die von ihm selbst zur Verfügung gestellt werden. Auch muss der VP gegenüber dem Kunden deutlich machen, dass ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über den Kauf von Waren, digitalen Contents, Dienstleistungen und Services ausschliesslich zwischen dem VP und dem Endkunden zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch für Gewährleistungsansprüche, die dem Endkunden gegenüber dem VP gegebenenfalls zustehen.
  4. Der VP darf durch die Internet-Präsenz nicht gegen gesetzliche Auflagen, Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen.
  5. Es müssen die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Für sämtliche Online-Angebote, welche über Paycific abgerechnet werden, besteht Impressum Pflicht. Der VP muss auf der Angebotsseite den Namen des Dienst- bzw. Angebotsbetreibers und als Mindestanforderung eine Kontakt- bzw. E-Mail-Adresse bekannt geben, an welche sich Endkunden jederzeit bei Unstimmigkeiten und Problemen mit dem Online-Angebot richten können. Auch muss gewährleistet sein, dass dieser sogenannte Support-Dienst für den Endkunden ständig erreichbar ist.
  6. Angebote mit gewaltverherrlichendem oder rechtsradikalem Inhalt sowie Seiten, auf denen verbotene sexuelle Handlungen dargestellt werden, sind von der Abrechnung über Paycific generell ausgeschlossen. Auch rechnet Paycific keinerlei Angebote ab, welche im Zusammenhang mit Drogen bzw. Utensilien, welche für den Drogenkonsum geeignet sind, stehen.
  7. Es ist vom VP sicherzustellen, dass jugendgefährdende Inhalte nur Personen über 18 Jahren zugänglich gemacht werden.
  8. Paycific ist berechtigt, Geschäftsvorfälle (Transaktionen), die gegen die AGB für Händler bzw. gesetzlichen Bestimmungen verstossen, kostenpflichtig d.h. gegen eine Gebühr von EUR 20 pro Einzelfall rückabzuwickeln. Der VP ist in diesem Zusammenhang nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art sie sind, gegenüber Paycific geltend zu machen. Des Weiteren behält sich Paycific vor, bei offensichtlichen Regel- und AGB Verstössen, eine Bearbeitungsgebühr von EUR 500 pro Festgestelltem Einzelfall zu erheben.
  9. Der VP verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailaktionen) via Elektronik-Mail über E-Mailadressen seiner Angebots-Domain zu initiieren, ohne zuvor von den E-Mailempfängern ausdrücklich dazu autorisiert worden zu sein. Auch muss vom VP den Empfängern von solchen Werbemails die Möglichkeit gegeben werden, sich wieder vom Dienst eigenständig abmelden zu können. Sollte Paycific durch unerlaubte und nicht autorisierte Werbemassnahmen des VP ein Schaden zugefügt werden, wie zum Beispiel das Listing in einer Organisation wie spamhaus.org oder dergleichen, werden alle Kosten und Aufwendungen die hierdurch entstehen, dem VP vollumfänglich weiterbelastet. Auch ist der VP für etwaige Schäden, die Paycific entstehen, vollumfänglich und uneingeschränkt schadensersatzpflichtig. Für die Bearbeitung von Vorfällen, welche durch den Verstoss gegen diese Regel entstehen, wird für die Bearbeitung des Falles ein Stundentarif von EUR 200 festgelegt und verbindlich vereinbart.
  10. Der VP muss alle Angebote, für die er Paycific als Abrechnungssystem nutzen möchte, bei Paycific vorher anmelden. Der VP ist verpflichtet, jede wesentliche Änderung im Angebot auf der Webseite Paycific unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen bzw. mitzuteilen. Eine Änderung des gesamten Geschäftsgegenstandes ist nur nach schriftlicher Genehmigung und vertraglicher Neuanpassung mit PayCifc zulässig. Paycific prüft durch ein regelmässiges Monitoring die Angebote des VP und behält sich im Fall von Zuwiderhandlungen gegen die AGB für Händler bzw. gegen geltende Gesetze die sofortige, kostenpflichtige Abschaltung des Angebotes vor. Bei Zuwiderhandlungen des VP gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen kann Paycific, ohne Nachweis eines Schadens, eine Vertragsstrafe gemäss nachfolgender Staffel vom VP fordern und auch sofort mit bestehenden Guthaben bzw. Umsätzen des VP verrechnen. (Beim ersten Verstoss beträgt die Vertragsstrafe EUR 2500, beim zweiten Verstoss beträgt die Vertragsstrafe EUR 5000, beim dritten Verstoss beträgt die Vertragsstrafe EUR 10000). Des Weiteren stellt ein solcher Verstoss eine erhebliche Verletzung der AGB für Händler dar und kann zur vorläufigen Suspendierung bzw. sofortigen Kündigung des Vertrages führen.

4. Zahlungsabwicklung, Kreditkarten, Gebühren

  1. Sobald ein rechtverbindliches, gültiges Vertragsverhältnis zwischen Paycific und dem VP zustande gekommen ist, hat der VP Online Zugriff auf das PMP (Paycific Merchant Portal), in welchem er u.a. alle Umsätze seiner Angebote in Echtzeit verfolgen kann.
  2. Gebühren und Kosten, welche für die Dienstleistungen und Services von Paycific in Rechnung gestellt werden, werden der monatlichen Abrechnung des VP direkt belastet und in Abzug gebracht. Das gleiche Verrechnungssystem gilt auch für etwaige Gutschriften.
  3. Der VP verpflichtet sich vollumfänglich und ohne Ausnahme, die anwendbaren Regularien und Standards der Kreditkartenorganisationen einzuhalten. Paycific verpflichtet sich im Gegenzug die Sicherheit der übergebenen Kreditkartendaten gemäss des PCI-DSS Standards (Payment Card Industry Data Security Standard) und die Aufrechterhaltung der Compliance zu gewährleisten.
  4. Paycific hat jederzeit das uneingeschränkte Recht, einen VP von der Akzeptanz von Kreditkartenzahlungen ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung auszuschliessen. Gründe hierfür können das Risiko eines zu erwartenden erhöhten Volumens von Chargebacks (Rückbelastungen) sein, oder aber eine veränderte, mangelnde Liquidität bzw. die Verschlechterung in einer Bonitätseinstufung.
  5. Der VP ist dazu verpflichet, keine Kreditkartentransaktionen an Paycific zu übermitteln, welche zuvor über ein anderes, oder ein eigenes Händlerkonto abgelehnt worden sind. Sämtliche von Paycific abgelehnten Kreditkartentransaktionen sind ausschliesslich und in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Regularien der Kreditkartenorganisationen zu verarbeiten und dürfen keinesfalls weiterverkauft, ausgetauscht, oder fremden Dritten zur Verfügung gestellt werden, oder aber einem anderen Kreditkarten Zahlungsabwickler zur erneuten Weiterverarbeitung zugänglich gemacht werden.
  6. Des Weiteren ist der VP dazu verpflichtet, in seinen Online-Angeboten mit digitalen Inhalten nicht die Möglichkeit anzubieten, sich durch eine einzige Kauftransaktion gleichzeitig für mehrere Dienste und oder Mitgliedschaften gleichzeitig anzumelden, die von dem VP, ihm nahestehenden Unternehmen oder Dritten angeboten werden. (sogenannte Cross-Selling Transaktionen)
  7. Der VP anerkennt vollumfänglich und nimmt zur Kenntnis, dass die Kreditkartenorganisationen die alleinigen und ausschliesslichen Inhaber der jeweiligen Markenrechte ihrer Produkte sind. Auch nimmt der VP zur Kenntnis, dass die Kreditkartenorganisationen ihm die Verwendung der einzelnen Marken jederzeit, unbegründet und ohne vorherige Ankündigung untersagen können. Des Weiteren anerkennt der VP uneingeschränkt an, dass die Kreditkartenorganisationen die Berechtigung haben, alle Bestimmungen ihrer Regularien durchzusetzen und ihm und / oder Paycific jedes Verhalten untersagen können, dass den Organisationen einen eventualen Schaden, gleich welcher Art und Weise zufügen könnte. Weiter nimmt der VP zur Kenntnis, dass die Gefahr eines solchen Schadens sich negativ auf die Reputation von Paycific und deren Geschäftsverlauf auswirken könnte und zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem VP führen könnte.
  8. Der VP akzeptiert, dass es seitens der Kreditkartenorganisationen Vorgaben und Grenzen zu Chargebacks und Chargebackquoten gibt, die keinesfalls überschritten werden dürfen. Bei Überschreitung dieser Grenzen behalten sich die Kreditkartenorganisationen vor, Reportinggebühren und Strafzahlungen gegenüber Paycific als Vertragspartner auszusprechen. Für den Fall, dass die erlaubten Grenzwerte vom VP überschritten werden und Paycific aus diesem Grund von den Kartenorganisationen mit Strafgebühren für überhöhte Rückbelastungsquoten (sog. "excessive chargebacks") belegt wird, wird der VP Paycific von diesen Strafgebühren in voller Höhe freistellen und diese vollumfänglich und uneingeschränkt übernehmen. Zusätzlich fallen für die Bearbeitung der Vorgänge bei Paycific Bearbeitungsgebühren an, welche mit EUR 200 pro Stunde in Rechnung gestellt werden und die der VP zu tragen hat.
  9. Der VP hat sämtliche Schadensersatzansprüche und die Weiterbelastung der von den Kartenorganisationen verhängten Strafzahlungen und / oder sonstiger Gebühren (z.B. der Aquirerer), egal aus welchem Grund vollumfänglich zu tragen, sollte er und sein Angebot hierfür verantwortlich sein. Generell gilt bei Stornierungen (Chargebacks) im Bereich der Kreditkartenbuchungen (je Kreditkartenorganisation) eine Obergrenze in Höhe von 1% der durchgeführten monatlichen Buchungen bzw. 2% des abgewickelten Umsatzes. Diese Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Verstösse gegen die Einhaltung dieser Obergrenze haben die sofortige Abschaltung des Zahlungsmittels Kreditkarte im Online-Angebot des VP zur Folge.
  10. Zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüche, die Paycific gegenüber dem VP aus diesem Vertrag zustehen, insbesondere Zahlungsansprüche aus Rückbelastungen, einschliesslich etwaiger Strafgebühren der Kreditkartenorganisationen und Partnern von Paycific, vereinbaren die Parteien folgendes: Der VP bestellt der Paycific International AG ein umfassendes und uneingeschränktes Pfand- und Verrechnungsrecht an allen ihm aus dem Vertrag zustehenden oder künftig zustehenden Auszahlungsansprüchen, unabhängig von Fälligkeit und Währung. Die Paycific International AG nimmt die Pfandrechtsbestellung und das Verrechnungsrecht ausdrücklich an. Paycific ist zur freien oder zwangsrechtlichen Verwertung der Pfänder berechtigt, sobald der VP mit seiner Leistung in Verzug ist. Darüber hinaus kann Paycific einen prozentualen Anteil an dem Gesamtumsatz, der sich innerhalb des jeweiligen Abrechnungszyklus ergebenden Beträge für einen bestimmten Zeitraum einbehalten (Stornoreserve). In der Regel beträgt die Stornoreserve 10% auf einen Zeitraum von 180 Tagen, Paycific behält sich jedoch das ausdrückliche Recht vor, individuell Anpassungen vorzunehmen, sollte das Geschäftsgebaren des VP dazu Anlass geben. Übersteigt der Anteil stornierter oder rückabgewickelter Buchungen 15% des gesamten Abwicklungs- bzw. Transaktionsvolumens in einem Abrechnungszeitraum, so hat Paycific nach eigenem Ermessen das Recht, dass erhöhte Sicherheitsbedürfnis durch einen Sonderrückbehalt beim nächstfolgenden Abrechnungstermin auszugleichen und / oder die Höhe des prozentualen Sicherheitsrückbehaltes für die Zukunft zu ändern. Die Abrechnung der einbehaltenen Beträge erfolgt automatisch nach Ablauf der festgelegten Frist. Sollte der VP jedoch in ein laufendes Verfahren involviert sein, welches aufgrund von übermässigen Rückbelastungen oder Verstössen gegen die Reglementarien bei den Kartenorganisationen, oder den jeweils zuständigen Banken bzw. Finanzdienstleistern pendent ist, erfolgt die Auszahlung laufender Umsätze, noch nicht ausgeschütteter Abrechnungen und auch der Stornoreserve erst nach der definitiven und rechtsverbindlichen Klärung mit und durch Paycific. Gleiches gilt auch bei sämtlichen Missbrauchs, Betrugs- und behördlichen Strafverfahren, oder aber wenn der begründete Verdacht bei Paycific besteht, dass das dem VP zur Verfügung gestellte Online-Bezahlsystem von ihm oder fremden Dritten missbraucht wird.
  11. Die Abrechnung sämtlicher getätigten Umsätze zwischen dem VP und seinen Kunden während eines Geschäftsmonats, welche fortlaufend im Moment der elektronisch verarbeiteten und erfolgreich durchgeführten Transaktion vom VP an die Paycific International AG (Factor) abgetreten werden (gemäss Recourse-Factoring-Vertrag zwischen dem VP und der Paycific International AG), erfolgt jeweils am 1. Werktag des Folgemonats. Paycific erstellt eine schriftliche, detaillierte Abrechnung über alle erfolgten Umsätze und Transaktionen des Vormonats, welche dann im PMP (Paycific Merchant Portal) des VP ersichtlich und ausdruckbar ist. Alle Gebühren, Disagien, Zinsen, Provisionen und etwaigen Guthaben von Paycific, sind ebenfalls Bestandteil dieser Abrechnung und werden deshalb direkt von den Guthaben des VP in Abzug gebracht. Es wird ausdrücklich als Zahlungsziel zwischen dem VP und der Paycific International AG (Factor) vereinbart, dass die Auszahlung sämtlicher Guthaben aus Forderungen zwischen dem VP und seinen Kunden abzüglich etwaiger Sicherheits-rückbehalte aus den Abrechnungen, welche die laufenden Umsätze eines jeden vorangegangenen Geschäftsmonats beinhalten und welche von dem VP an die Paycific International AG (Factor) abgetreten worden sind, falls nicht anders vereinbart, jeweils 15 bis 25 Arbeitstage nach dem Abrechnungstermin (1. des Folgemonats) zu erfolgen hat. Paycific kann dem VP unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Auszahlung des Guthaben oder aber von Teilbeträgen gewähren. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Mindestauszahlung für Guthaben beträgt EUR 50, Beträge unter dieser Höhe werden automatisch auf den nächsten Auszahlungsmonat übertragen und kommen erst nach Erreichung des Mindestguthabenbetrages zur Auszahlung.
  12. Sämtliche Gebühren, welche der VP gegenüber Paycific zu entrichten hat, richten sich, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, nach der jeweils gültigen Gebührenliste von Paycific. Diese ist jederzeit online auf der Webseite von Paycific einsehbar. Die dort genannten und von Paycific für seine Dienstleistungen und Services erhobenen Gebühren verstehen sich für Kundenbeziehungen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein zzgl. der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung für Kundenbeziehungen ausserhalb der vorgenannten Länder, ist vollumfänglich von der Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Paycific behält sich diesbezüglich entsprechende Anpassungen ausdrücklich vor, z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen.
  13. Paycific hat das ausdrückliche Recht, sein Gebührenmodell jederzeit zu ändern bzw. anzupassen. Bei einer solchen Änderung muss der VP den neuen Gebühren im Rahmen der in § 1 f beschriebenen Vorgehensweise zustimmen. Wenn dem VP die Gebührenstruktur unklar ist, sollte er den Paycific Kundenservice kontaktieren.
  14. Sollte der VP, gleich aus welchem Grund gegenüber Paycific in Zahlungsverzug kommen, so ist Paycific berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. über Basiszinssatz der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen; der Nachweis eines höheren Schadens ist in jedem Fall nicht ausgeschlossen. Für jede schriftliche Mahnung erhebt Paycific eine Gebühr von EUR 20. Ansprüche die der VP gegenüber Paycific erhebt, können in keinem Fall mit etwaigen Guthaben oder sonstigen, laufenden Positionen welche Paycific zustehen verrechnet werden.
  15. Sämtliche Abrechnungen und Rechnungen gelten vom VP als verbindlich anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung dieser im PMP (Paycific Merchant Portal), schriftlich Widerspruch durch den VP bei Paycific eingelegt wurde.
  16. Paycific behält sich des Weiteren ausdrücklich das Recht vor, laufende Umsätze, noch nicht ausgeschüttete Abrechnungen und Stornoreserven, welche von Kreditkartenorganisationen, Banken oder sonstigen Finanzdienstleistern zurückgehalten oder nicht ausgeschüttet werden, bis zu deren ungesperrten und frei verfügbaren Geldeingängen bei Paycific an den VP nicht auszubezahlen. Die Geltendmachung und Einforderung solcher gesperrten Guthaben auf dem rechtlichen Wege obliegt ausschliesslich Paycific.
  17. Es gilt grundsätzlich bei allen Überweisungen, national, europäisch oder auch international, dass die Spesen der Banken zu Lasten des Empfängers gehen. Eine Auszahlung von Guthaben per Scheck kann aus administrativen Gründen nicht erfolgen. Sollte der VP eine fehlerhafte Bankverbindung für die Überweisung angegeben haben, so haftet Paycific in keinem Fall für den oder die Schäden, welche daraus resultieren. Gleiches gilt auch für die dann eventuell verspätete Auszahlung in den vorgenannten Fällen. Ein Anspruch auf Schadensersatz gleich welcher Art besteht grundsätzlich nicht.
  18. Sämtliche Rückabwicklungen von Zahlungen, egal welcher Art sie sind (Kreditkartenzahlungen, Lastschriftbuchungen etc.) werden dem VP belastet und mit bestehenden Guthaben verrechnet. Paycific erhebt eine Gebühr für diese Transaktionen. Die Höhe einer solchen ist in der jeweils gültigen Gebührenliste für Vertragspartner ersichtlich. Besteht im Moment der Rückbelastung kein entsprechendes Guthaben bei Paycific, ist der VP zum umgehenden Ausgleich der Minusposition verpflichtet. Der Ausgleich solcher Positionen, erfolgt in der Regel automatisch per SEPA Lastschrift. Sollte dieses nicht möglich sein, erhält der VP hierzu eine Aufforderung mit Fristsetzung per E-Mail, welche rechtsverbindlich ist. Sollte der Ausgleich nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgen, kann dieser Zustand zur Sperrung des Händler-Kontos und aller damit vorhanden und zukünftigen Umsätze führen. Ebenfalls behält sich Paycific in diesem Fall die Kündigung der Geschäftsbeziehung vor, unter Androhung und Inanspruchnahme entsprechender Rechtsbehelfe.
  19. Sämtliche durch den Kunden eines VP verursachten Rückabwicklungen gleich welcher Art sie sind, werden von Paycific immer als unberechtigte Stornos behandelt und ziehen automatisch ein für den VP kostenloses Mahn- und Inkassoverfahren nach sich. Der VP hat pro Einzelfall lediglich einen Kostenersatz gemäss der aktuell gültigen Gebührenliste zu leisten. Es liegt im Ermessen von Paycific das Mahn- und Inkassoverfahren selber durchzuführen oder aber einen entsprechenden externen Dienstleister zu beauftragen. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens werden eingegangene Beträge dem Konto bzw. der Abrechnung des VP gutgeschrieben und entsprechend der AGB für Händler ausbezahlt.

5. Haftung

  1. Paycific übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit des Online Bezahlsystems Paycific. Eine Haftung gleich welcher Art und Weise Sie auch vom VP begründet oder unbegründet geltend gemacht wird, wird von Paycific vollumfänglich abgelehnt. Das gleiche gilt für Unterbrechungen der Datenübertragung, dem Ausfall oder Teilausfall von Systemen und den Verlust von Daten. Paycific schliesst ebenfalls die Haftung für Schäden, welche durch einfache Fahrlässigkeit versursacht worden sind generell aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen, oder durch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und Fremd-Beauftragten von Paycific. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere solche, die als direkte Folge des Angebotsausfalls und der Verfügbarkeit des Online-Bezahlsystemes von Paycific entstehen, wie z.B. ein entgangener Gewinn oder den Datenverlust, sind ebenfalls ausgeschlossen. Sofern Paycific grob fahrlässig oder vorsätzlich eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht maximal auf den typischerweise entstandenen Schaden begrenzt. Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden sind generell ausgeschlossen.
  2. Sofern von Paycific fremde Produkte und Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die in der Folge dann an das Online Bezahlsystem Paycific angeschlossen sind, haftet Paycific nicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit der jeweiligen Produktinhaber bzw. Anbieter. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Dritte mit Zahlungsabwicklung und dem Einzug von Forderungen und / oder Zahlungstransaktionen beauftragt worden sind. Der Haftungsausschluss bezieht sich auf alle Geld-, Provisions-, Ersatz- und sonstige Forderungen, die durch den VP geltend gemacht werden. Es steht Paycific frei, in diesen Fällen Forderungen im eigenen Namen und eigenverantwortlich gerichtlich geltend zu machen, davon Abstand zu nehmen, oder aber auch sie an den VP rechtsverbindlich zurückabzutreten, womit ein Anspruch des VP gegenüber Paycific definitiv erlöscht. Erfolgt, gleich aus welchem Rechtsgrund, eine Abtretung nicht, so werden hiermit aber auch keine Ersatzansprüche des VP gegenüber Paycific begründet.
  3. Der VP verpflichtet sich, Paycific auf erste Aufforderung hin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn Paycific einen Schaden erleidet, der aus der Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung des VP dieser AGB für Händler resultiert, oder aus sonst einem Rechtsgrund an Paycific herangetragen wird, den Paycific nicht zu verantworten hat und der aus der laufenden Vertragsbeziehung mit dem VP resultiert. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich sämtlicher Strafgebühren der Kreditkartenorganisationen, gleich welcher Art und Weise diese sind. Der Haftungsausschluss gemäss § 5 gilt auch für alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Paycific und schliesst diese ausdrücklich mit ein.

6. Datenschutz

  1. Paycific weist den VP darauf hin, dass sämtliche Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung elektronisch auf den Servern von Paycific gespeichert werden. Paycific setzt den VP davon in Kenntnis, dass relevante Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an beteiligte Dritte übermittelt werden können (oder müssen) und im üblichen Umfang zur Identifizierung und zu Abklärungen über den VP verwendet werden. Der VP akzeptiert die vorstehenden Bestimmungen ausdrücklich und nimmt davon Kenntnis, dass weitergehende Datenschutzbestimmungen auf der Webseite von Paycific jederzeit online einsehbar sind. Er akzeptiert auch diese in vollem Umfange in der jeweils gültigen Form.

7. Vertragsdauer

  1. Im Normalfall wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Davon ausgenommen sind jedoch gewisse Abrechnungsmodelle, bei denen eine vertragliche Mindestlaufzeit von Anfang an vereinbart wird. Grundsätzlich gelten hierfür die in der Gebührenliste auf der Webseite von Paycific angegebenen Vertragslaufzeiten, bzw. die Laufzeiten, die gegebenenfalls gesondert und schriftlich vereinbart wurden. In diesen Fällen verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Vertragslaufzeit, wenn nicht von einer der Vertragsparteien, mit einer Frist von drei Monaten, zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wurde. Alle anderen Vertragsverhältnisse können jederzeit zum Ende eines jedes Monats gekündigt werden, sofern die Kündigung 10 Tage vor Ende des Monats bei der jeweiligen Partei eingeht. Es gilt jedoch generell vom VP als akzeptiert, dass jede Vertragskündigung von und mit PayCifc, immer schriftlich zu erfolgen hat.
  2. Paycific hat das Recht, einen VP ohne Mitteilung, weder auf elektronischer- noch auf schriftlicher Art und Weise zu löschen und ihm den Zugang zum Online-Bezahlsystem von Paycific zu verwehren, wenn dieser innerhalb von 6 Monaten keine Umsätze getätigt hat.
  3. Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Seiten jederzeit zulässig. Wichtige Gründe sind unter anderem die Verletzung wesentlicher Bestimmungen der AGB für Händler, falsche Angaben in der Anmeldung bzw. Vertragsgestaltung mit Paycific, dass Erschleichen von unberechtigten Leistungen, die Versendung von Spam-Mails, Verstösse gegen das Reglement für digitale Inhalte bzw. verbotene Geschäftsbereiche, oder aber eine wesentliche Änderung in der Rechtsform oder der Geschäftsführung des VP. In besonderer Weise gilt ebenfalls als wichtiger Grund zur ausserordentlichen Kündigung, eine zu hohe Chargeback-Quote im Kreditkartenbereich oder aber zu hohe Rückbuchungen im SEPA-Lastschriftverfahren. Die Kündigung hat auch in diesem Fall immer schriftlich zu erfolgen.
  4. Paycific kann ebenfalls den Vertrag gegenüber dem VP jederzeit kündigen, wenn Dritte die von Paycific mit der Auftragsabwicklung gleich welcher Art und Weise beauftragt wurden, ihrerseits den Vertrag mit Paycific aufkündigen und hier durch eine Vertragserfüllung seitens Paycific unmöglich gemacht wird.
  5. Mit der Vertragskündigung, egal durch welche Partei sie vorgenommen wird, erlöschen sämtliche mit diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte des VP an den von Paycific zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, Services und insbesondere am Online-Bezahlsystem Paycific.
  6. Paycific hat das Recht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses etwaige Guthaben und Stornoreserven des VP zur Abdeckung von eventualen Rückforderungen aus Chargebacks- und Rückbelastungen für die Dauer von sechs Monaten einzubehalten. Sollte aufgrund nachweisbarer Vertragsverletzungen des VP davon ausgegangen werden müssen, dass es zur Verhängung von Strafgeldern durch die Vertragspartner (Kreditkartenorganisationen, Banken, Finanzdienstleister etc.) von Paycific kommt, können alle verbleibenden Guthaben und Stornoreserven, bis zur endgültigen und rechtsverbindlichen Klärung der Vorfälle mit und durch Paycific zurückbehalten werden. Das Anrecht auf eine Verzinsung besteht grundsätzlich nicht.
  7. Nach Beendigung / Kündigung des Vertrages wird der VP unverzüglich alle bestehenden Links und Verweise in Bezug auf Paycific von seiner Webseite bzw. den Online-Angeboten entfernen. Die Verwendung von Logos oder Geschäftszeichen von Paycific ist nach Ablauf der Vertragszeit strengstens untersagt.

8. Geltendes Recht und Rechtsstreitigkeiten

  1. Bei Beschwerden, gleich welcher Art und Weise diese sind, hat der VP zuerst den Paycific Kundenservice zu kontaktieren und es wird konstruktiv versucht, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung für den Vorgang zu erarbeiten bzw. zu finden.
  2. Der VP und Paycific verpflichten sich in jedem Fall, Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten absolut vertraulich und geheim zu behandeln.
  3. Dieser Vertrag und sämtliche Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, unterstehen dem materiellen, prozessualen und jeweils anwendbaren Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor der Anrufung eines Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Sollte sich dennoch eine gerichtliche Beurteilung nicht vermeiden lassen, gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand, sofern gesetzlich zulässig Feusisberg, Schweiz als vereinbart.

9. Sonstiges

  1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist gewahrt durch den Versand einer E-Mail an die letzte vom VP bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Die E-Mail gilt als dem VP zugegangen, mit ihrem Versand.
  2. Der VP kann seine Rechte und Pflichten aus einem bestehenden Vertragsverhältnis mit Paycific nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Paycific International AG an Dritte abtreten.

10. Salvatorische Klausel

  1. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so sollen hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn oder Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.